Wenn Sie uns beauftragen möchten, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Der Umfang der Vollmacht ist bewusst allgemein gehalten, um Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung in allen Angelegenheiten zu gewährleisten. Die Vollmacht ist auf den konkreten Sachverhalt beschränkt, der in der Vollmacht näher spezifiziert wird. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht datiert, unterzeichnet und im Original vorliegen muss. Sie können uns die Vollmacht vorab auch per E-Mail als eingescannte Datei zusenden. Die Übermittlung der Vollmacht begründet noch kein Mandatsverhältnis. Sie erhalten von uns eine gesonderte Bestätigung des Mandats, sofern wir dieses annehmen.
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